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Neu: Arbeitslosenversicherung für Selbständige
Seit dem können sich Selbständige sowie andere Personengruppen unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterversichern und damit für den Fall der Arbeitslosigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erwerben.
Betroffen hiervon sind
Selbständige mit einem Arbeitsumfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich,
Pflegepersonen, die Angehörige mindestens 14 Stunden wöchentlich pflegen, und
Arbeitnehmer mit einer Beschäftigung außerhalb der EU oder assoziierten Staaten.
Voraussetzung ist, dass der Antragsteller innerhalb der vergangenen 24 Monate vor Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war oder eine Entgeltersatzleistung nach dem SGB III bezogen hat. Die Zeit zwischen Aufnahme der Tätigkeit, die zur freiwilligen Ve...