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StuB Nr. 3 vom Seite 111

Privatnutzung eines betrieblichen Kfz

Es ist gefragt worden, ob die Billigkeitsregelung der Rn. 9 des (BStBl I S. 148 = StuB 2002 S. 186) auch einkunftsartübergreifend angewandt werden kann. Nach dieser Regelung ist in dem Fall, dass mehrere vom Unternehmer für Privatfahrten genutzte Kfz zum Betriebsvermögen gehören, der pauschalen Nutzungswertermittlung das Fahrzeug mit dem höchsten Listenpreis zugrunde zu legen, wenn der Stpfl. glaubhaft machen kann, dass die betrieblichen Kfz durch Personen, die zur Privatsphäre des Stpfl. gehören, nicht genutzt werden.

Der Sachverhalt stellte sich wie folgt dar: Ein Stpfl. nutzt im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses einen Firmenwagen der Oberklasse, der unstrittig nach der 1 %-Regelung als Sachbezug versteuert wird. Neben der Haupttätigkeit übt er nebenberuflich eine gewerbliche Tätigkeit aus. Zum Betriebsvermögen gehört ein Pkw (geringerer Listenpreis als Firmenwagen), der ebenfalls privat genutzt wird und für den kein Fahrtenbuch geführt wird. Beide Fahrzeuge werden nicht durch Personen genutzt, die zur Privatsphäre des Stpfl. gehören. Aufgrund dieses Sachverhalts stellt sich die Frage, ob in analoger Anwendung zu Rn. 9 des o. g. BMF-Schreibens im Gewerbebetrie...