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Ausschluss der Buchwertfortführung bei Spaltung
Die Buchwertfortführung nach § 11 Abs. 1 UmwStG 1995 in Fällen der Spaltung von Unternehmen ist nach § 15 Abs. 3 Satz 4 UmwStG 1995 unwiderleglich in allen Fällen ausgeschlossen, in denen die Anteile innerhalb von fünf Jahren nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag unter den weiteren Voraussetzungen dieser Regelung veräußert werden (Bezug: § 11 Abs. 1 Satz 1, § 15 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 3 und 4 UmwStG 1995).▶NWB LAAAB-75019
▶Praxishinweise: Durch die Möglichkeit der Abspaltung zu Buchwerten sollen steuerliche Hemmnisse bei der Umstrukturierung von Unternehmen beseitigt werden. Es sollen aber nicht günstige Verhältnisse für die Veräußerung von Unternehmen geschaffen werden. § 15 Abs. 3 Satz 4 UmwStG enthält deshalb eine unwiderlegbare Vermutung bei Anteilsveräußerungen innerhalb der Fünf-Jahres-Frist nach dem Übertragungsstichtag. Es wird gesetzlich e...