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BFH 15.11.2005 IX R 25/03, StuB 2/2006 S. 78

Einkommensteuer | Abzug von Werbungskosten bei Zuwendung durch einen Dritten

Schließt ein Dritter im eigenen Namen einen Werkvertrag über Erhaltungsarbeiten am vermieteten Grundstück des Stpfl. ab und leistet er die vereinbarte Vergütung, so kann der Stpfl. diesen Aufwand auch dann bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abziehen, wenn der Dritte dem Stpfl. den Betrag zuwendet (Bezug: § 9 Abs. 1 Sätze 1 und 2, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).NWB QAAAB-73526

Praxishinweise: Nicht nur Zahlungen, die bei Abkürzung des Zahlungswegs erfolgen, sind als Werbungskosten abzugsfähig, sondern auch Zahlungen, die im Rahmen eines abgekürzten Vertragswegs erfolgen. Auch hier wird dem Stpfl., der die Einkünfte erzielt, ein Geldbetrag zugewendet, der bei diesem dann der Einkünfteermittlung dient und deshalb zu Werbungskosten führt. Der wirtschaftliche Zusammenhang, d...