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Keine anfechtungsrechtliche Sonderstellung des Sozialversicherers
Aus der Richtlinie 80/987/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers vom kann eine Sonderstellung des Sozialversicherers im Rahmen der Insolvenzanfechtung eindeutig nicht hergeleitet werden (§§ 129, 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO, , ZInsO 2005 S. 1268).