Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umwandlung eines Personenunternehmens in eine GmbH – ein Praxisbeispiel
Was ist bei der Einbringung eines Mitunternehmeranteils zu beachten?
Für wen oder was ist das Wertansatzwahlrecht maßgebend?
Welche Folgen löst die steuerliche Rückbeziehung aus?
I. Zivilrechtliche Grundlagen
Das Umwandlungsgesetz (UmwG) beinhaltet umfassende Regelungen zur Umwandlung eines Personenunternehmens in eine GmbH. Während Einzelkaufleute gem. § 123 Abs. 3 i. V. mit §§ 124 Abs. 1 und 152 ff. UmwG ihr Einzelunternehmen entweder durch Ausgliederung zur Neugründung oder zur Aufnahme auf eine GmbH übertragen können, kann eine Personenhandelsgesellschaft bzw. eine Partnerschaftsgesellschaft im Wege der Verschmelzung nach den §§ 2 – 122 UmwG oder durch Formwechsel nach den §§ 190 – 304 UmwG in eine GmbH umgewandelt werden. Die Ausgliederung bzw. die Verschmelzung nach den Vorschriften des UmwG führen stets zu einer (partiellen) Gesamtrechtsnachfolge.
Außerhalb des UmwG besteht die Möglichkeit, ein Einzelunternehmen oder die Gesellschaftsanteile einer Personengesellschaft im Wege der Einzelrechtsnachfolge durch Sachgründung bzw. Sachkapitalerhöhung in eine GmbH einzubringen, wobei im Fall der Personengesellschaft Gegenstand der Sacheinlage die Gesellschaftsanteile an der Personengesellschaft sind. Im Anschluss ...