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Einkommensteuer | Anordnung des Verfalls des Vermögens einer Stiftung liechtensteinischen Rechts
(1) Der von einem liechtensteinischen Gericht angeordnete Verfall des Vermögens einer dem Stpfl. zuzurechnenden Stiftung liechtensteinischen Rechts berührt die Höhe der im zurückliegenden Zuflussjahr zu versteuernden Schmiergelder nicht. (2) Besteht im Streitjahr keine gesetzliche Vorschrift, die einen Verfall und damit eine Einziehung des Vermögens ermöglicht, kann auch keine Rückstellung für eine ungewisse Verbindlichkeit gebildet werden ( (E), rkr., EFG 2006, S. 25). • Hinweis: Der Ast. erhielt im Rahmen der Errichtung eines Aluminiumwerks im Ausland Schmiergeldzahlungen i. H. v. 22,7 Mio DM von einem afrikanischen Militär-Diktator. Das Geld wurde auf ein Bankkonto der dem Ast. zuzurechnenden Stiftung in Liechtenstein transferiert. Anfang 2000 versch...