Übergabe der landwirtschaftlich genutzten Grundstücke im Wege der vorweggenommenen Erbfolge an die Kinder bei Zurückbehaltung
der Hofstelle und spätere Übergabe der Hofstelle
Leitsatz
Hat ein Land- und Forstwirt seine bis dahin landwirtschaftlich genutzten Grundstücke im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
auf seine Kinder übertragen, mindestens einen Teil dieser Grundstücke weiterbewirtschaftet, die Hofstelle zurückbehalten und
eine Betriebsaufgabeerklärung nicht abgegeben, ist der landwirtschaftliche Betrieb nicht im Sinne des § 14 EStG endgültig
aufgegeben. Überträgt der Landwirt einige Jahre später die Hofstelle mit den darauf befindlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden
auf seinen Sohn, so hat dieser das vormals landwirtschaftlich genutzte Anwesen einschließlich aller darauf befindlichen Gebäude
als Betriebsvermögen von seinem Vater übernommen.
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 730 Nr. 10 GAAAB-76934
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