Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 3572/04

Gesetze: AO § 284, AO § 249 Abs. 2

Vorladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Leitsatz

1. Sind die Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus Gewerbebetrieb völlig unklar und weigert sich der Steuerpflichtige, seinen Auftraggeber, für den er in größerem Umfang als Subunternehmer tätig war, zu benennen, berechtigt dies das Finanzamt zur Anordnung der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung.

2. Es widerspricht nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn das Finanzamt den Vollstreckungsschuldner unmittelbar zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 284 Abs. 3 AO auffordert und nicht den weniger einschneidenden Weg der Ermittlung der Vermögensverhältnisse durch Vorlage eines Vermögensverzeichnisses gem. § 249 Abs. 2, § 95 AO wählt.

Fundstelle(n):
VAAAB-76929

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen