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Perpetual Bonds – Ewigkeit als zentrales Merkmal von Eigenkapital?
I. Problemstellung
Nach IFRS bilanzierende Unternehmen zeigen derzeit ein verstärktes Interesse an einer besonderen Finanzierungsform, der ewigen Anleihe (perpetual bond). Ausgegebene Anleihen mit einer unbegrenzten Laufzeit werden von Rating-Agenturen i. d. R. dem wirtschaftlichen Eigenkapital zugerechnet. Fraglich erscheint die bilanzrechtliche Qualität nach IFRS, konkret bei der Zuordnung zum Eigen- oder Fremdkapital.
II. Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital
Hauptmerkmal für die Abgrenzung von finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber Eigenkapitalinstrumenten ist nach IAS 32.16 f. die vertragliche Verpflichtung (contractual obligation) des Emittenten zur Zahlung von Geld an den Gläubiger.
III. Klassifizierung von perpetual bonds
1. Ausgestaltung ewiger Anleihen
Ewigen Anleihen liegen aktuell regelmäßig folgende Vertragskonditionen zugrunde:
Vereinbarung einer ewigen (unbegrenzten) Laufzeit,
Bindung der Zinszahlung an einen Dividendenbeschluss der Gesellschaft,
Kündigungsrecht seitens des Unternehmens,
akzelerierender Zins, d. h. mit zunehmender Laufzeit steigt der Zins.
Die Ausgestaltung der ewigen Anleihen zielt auf eine Klassifizierung als Eigenkapital gem. IFRS beim Emittenten ab.