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Pensionsverpflichtungen: Erfolgsneutrale Verrechnung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste
– Vor- und Nachteile eines neuen Wahlrechts –
I. Einleitung
Die europäische Kommission hat durch Verordnung vom ein neues Wahlrecht des IAS 19 bei der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen in europarechtlich anzuwendende IFRS übernommen. Hiernach ist es nun möglich, versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Bewertung von Pensionsverpflichtungen nicht mehr vorzutragen, sondern unmittelbar erfolgsneutral im Eigenkapital zu erfassen. Bei Inanspruchnahme dieses Wahlrechts unterbleibt die (derzeitige) bilanzielle Unterdeckung der Verpflichtung, die Pensionsrückstellungen würden also in voller Höhe passiviert.
Der Beitrag klärt zunächst die Ursachen versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste, stellt die nun möglichen drei Alternativen ihrer Verrechnung dar und vergleicht diese miteinander. Im letzten Kapitel werden die praktischen Konsequenzen bei Inanspruchnahme des Wahlrechts beleuchtet.
II. Ursachen versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste
Zur Erinnerung: Pensionsverpflichtungen für leistungsorientierte Pensionszusagen sind einzig nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Methode der laufenden Einmalprämien, projected unit credit method) zu bestimmen (IAS 19.64). Das wegen der Steuerbilanz auch in HGB-Abschlüssen übliche ...