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Voraussetzungen einer Grundsteuerbefreiung
Die für die Grundsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 Satz 2 GrStG erforderliche Identität zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Klinikbetreiber ergibt sich nicht daraus, dass das Grundstück im Eigentum des alleinigen Kommanditisten der Klinik-KG steht und dieser gleichzeitig alleiniger Inhaber der Anteile an der Komplementär-GmbH der Klinik ist.