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Umwandlungssteuer | Bewertungswahlrecht bei der formwechselnden Umwandlung
Nach dem NWB SAAAB-76635 darf in den Fällen des Formwechsels einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft die Kapitalgesellschaft das übergegangene Betriebsvermögen gemäß § 25 Satz 1 i. V. mit § 20 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 1995 mit seinem Buchwert oder mit einem höheren Wert ansetzen (entgegen BStBl 1998 I S. 268 Tz. 20.30). – Anmerkung: Weil der Formwechsel ertragsteuerrechtlich eine Einbringung i. S. des § 20 UmwStG ist und wie eine Vermögensübertragung behandelt wird, greift das spezifisch steuerrechtliche Bewertungswahlrecht ohne Rücksicht auf den Maßgeblichkeitsgrundsatz. Es spricht sehr viel dafür, dass der BFH – entgegen Tz. 03.01 des BStBl 1998 I S. 268 – auch für Umwandlungen von Kapitalgesellschaften in Personenunternehmen in dem Maßgeblichkeitsgrundsatz keine Fessel ...