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FG Köln Beschluss v. - 14 K 6187/04

Gesetze: EStG § 52 Abs 39, GG Art 20 Abs 1, GG Art 2 Abs 1, GG Art 100 Abs 1, BVerfGG § 80, EStG § 23 Abs 1 Satz 1 Nr 1

Immobilien:

Besteuerung privater Grundstücksveräußerungsgeschäfte i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 verfassungswidrig (Vorlagebeschluss)

Leitsatz

1) § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG i.V. mit § 52 Abs. 39 Satz 1 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 erfassen - ohne Übergangsregelung - auch private Grundstücksveräußerungsgeschäfte nach dem , bei denen zu diesem Stichtag die zuvor geltenden Spekulationsfrist von 2 Jahren bereits abgelaufen war.

2) Hierin liegt eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung, weshalb die Vorschriften gegen Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 2 Abs. 1 GG verstoßen.

3) Das StEntlG 1999/2000/2002 ist nicht wegen formeller Verfassungswidrigkeit nichtig.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 150 Nr. 3
KÖSDI 2007 S. 15461 Nr. 3
SJ 2006 S. 5 Nr. 6
QAAAB-76533

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