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Die Besteuerung der Leistungen von deutschen Handwerkern in der Schweiz
I. Einleitung
Beabsichtigt ein deutscher Handwerker in der Schweiz eine Bauleistung zu erbringen, muss er sich „auf dem Weg in die Schweiz” über drei Schritte „Gedanken machen”:
Zuerst hat er sich über das neue Meldeverfahren in der Schweiz zu informieren.
Danach ist – auf Basis des DBA-Schweiz – zu klären, welchem Vertragsstaat für den Unternehmensgewinn das Besteuerungsrecht zusteht.
Dem folgt, als Hauptpunkt dieser Betrachtung, die Klärung der Mehrwertsteuerpflicht und das sich daran anschließende Besteuerungsverfahren in der Schweiz.
II. Meldeverfahren
Am trat die Umsetzung des Personenfreizügigkeitsabkommens in die zweite Phase. Ab diesem Datum unterliegen EU/EFTA-Staatsangehörige (mit Ausnahme der Angehörigen der zehn neuen Mitgliedsländer der EU), die als selbständige Dienstleistungserbringer oder als entsandte Arbeitnehmer eine grenzüberschreitende Leistung in der Schweiz von kurzer Dauer erbringen, nur noch der Meldepflicht. Die Dienst- oder Werkleistung ist dann noch von „kurzer Dauer”, wenn sie im Kalenderjahr 90 Arbeitstage oder, wenn die Tätigkeit am gleichen Einsatzort ohne Unterbrechung erbracht wird, drei Monate nicht übersteigt.
Meldepflicht beste...