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Das Einkommensteuerrecht der Russischen Föderation
Das gesamte Steuerrecht ist in Russland kodifiziert. Das Steuergesetzbuch – SteuerGB (nalogovij Kodex) hat einen allgemeinen (entspricht systematisch der deutschen AO) und einen besonderen Teil. Der besondere Teil regelt alle Steuerarten, die in Russland erhoben werden. Kapitel 23 regelt die Einkommensteuer, die als „Einkommensteuer der natürlichen Personen” bezeichnet wird. Dieses Kapitel ist am in Kraft getreten und auf alle Steuerrechtsverhältnisse ab diesem Zeitpunkt anwendbar. Seinen Ursprung hat das neue russische Steuerrecht in der Verfassung (Grundgesetz) 1993, wo in Art. 57 geregelt ist, dass „Jeder gesetzlich festgelegte Steuern und Abgaben zahlen muss”. Außer der Verfassung und dem SteuerGB werden Steuerverhältnisse durch die zahlreichen Erlasse, Verordnungen, Richtlinien, Rechtsprechung, BMSA (Bundesministerium für Steuern und Abgaben) und BMF-Schreiben geregelt.
I. Steuerpflicht und Steuerjahr
Einkommensteuersubjekte sind natürliche Personen, die im Inland steueransässig sind. Die Steuerausländer sind nur dann einkommensteuerpflichtig, wenn sie in Russland Einkünfte erzielen (Quellensteuer).
Ansässig sind die natürlichen Personen, die sich mindestens...