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Doppelbesteuerung | steuerliche Behandlung von Luftfahrtunternehmen im Verhältnis zu Katar
Das (IV B 3 - S 1302 - 40/05) zur Gegenseitigkeitsvereinbarung bei der steuerlichen Behandlung von Luftfahrtunternehmen im Verhältnis zu Katar (Bezug auf das ) Stellung genommen. Die Vereinbarung definiert die Voraussetzungen unter denen Deutschland dem katarischen Wunsch zugestimmt hat. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem .