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FG Köln 03.11.2005 10 K 1294/02, NWB direkt 6/2006 S. 8

Leistungserbringung bei Adressenvermittlung

Bei der Vermittlung von Adressbeständen zum Zwecke der personalisierten Werbung (sog. Listbroking) werden sowohl die Vermittlungsleistungen als auch die für den Leistungserfolg notwendigen Selektionsleistungen erst ausgeführt, wenn die jeweiligen aufbereiteten Datensätze an den Nutzer („Lettershop”) weitergeleitet sind.