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FG Hamburg 29.11.2005 VII 126/02, NWB direkt 6/2006 S. 3

Isolierte Aufhebung einer Einspruchsentscheidung

Zu einer isolierten Aufhebung einer Einspruchsentscheidung durch das Gericht kann es dann kommen, wenn der Antrag auf Aussetzung oder Ruhen des Verfahrens rechtswidrig abgelehnt worden ist oder wenn die Aussetzung oder das Ruhen des Verfahrens rechtswidrig widerrufen wurde. Auch für den Fall, dass die Verfahrensruhe verletzt wurde, besteht die Möglichkeit der isolierten Aufhebung der Einspruchsentscheidung.