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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 8 K 8188/00

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 S. 2

Erwerb eigener Anteile aus betrieblichen Gründen - keine verdeckte Gewinnausschüttung

Leitsatz

Der Erwerb eigener Anteile durch eine Kapitalgesellschaft ist nicht aus, zu verdeckten Gewinnausschüttungen führenden, gesellschaftlichen Gründen veranlasst, wenn die Anteile zum Zweck des Verkaufs an einen oder mehrere ggf. neu aufzunehmende Mitarbeiter übernommen werden.

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 762 Nr. 13
SAAAB-76139

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