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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - IV 148/04 EFG 2007 S. 295 Nr. 4

Gesetze: MinöStG § 4 Abs. 1 Nr. 4

Befreiung von der Mineralölsteuer in der gewerblichen Schifffahrt

Leitsatz

Die Beförderungsleistung von Personen oder Gütern muss nicht wie bei der Handelsschifffahrt Hauptzweck sein, ihr kann vielmehr auch eine nur untergeordnete oder sekundäre Bedeutung zukommen (Abweichung vom BFH-Beschluss, , VII S 26/99). Gewerbliche Schifffahrt im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 4 MinöStG meint das Befahren eines Gewässers mit Schiffen zu kommerziellen, d.h. zu anderen als privaten nichtgewerblichen Zwecken.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 295 Nr. 4
KAAAB-76133

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