Die Anwendung des § 7 Abs. 1 S. 4 EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999 auf die Einlagen, die in der Zeit
vom bis zum stattgefunden haben, bewirkt keine unzulässige Rückwirkung, sondern es handelt sich hierbei
um eine zulässige unechte Rückwirkung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2007 S. 2 Nr. 27 EFG 2006 S. 324 Nr. 5 StuB-Bilanzreport Nr. 11/2006 S. 436 WPg 2006 S. 738 Nr. 11 VAAAB-76125
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