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StuB Nr. 1 vom Seite 39

Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre vor Insolvenzeröffnung

Eine entsprechende Anwendung von § 71 Abs. 3 GmbHG auf Jahresabschlüsse, die Zeiträume vor Auflösung der Gesellschaft oder vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens betreffen,S. 40scheidet aus. Eine Regelungslücke, die eine entsprechende Anwendung rechtfertigen könnte, ist nicht ersichtlich. Ferner stehen die Vorschriften der Vierten gesellschaftsrechtlichen Richtlinie des Rates der EG einer Ausdehnung der Befreiung von der Prüfungspflicht entgegen. Jahresabschlüsse von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften, die Geschäftsjahre vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens betreffen, unterliegen ohne Befreiungsmöglichkeit der Prüfungspflicht nach § 316 HGB (, DB 2005 S. 2013).