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StuB Nr. 1 vom Seite 39

Verschmelzungssperre bei überschuldetem Rechtsträger?

– RA Mark T. Singer, Neuss –

Das OLG Stuttgart stellt mit Beschluss vom  - 8 W 426/05 (ZIP 2005 S. 2066) klar, dass im Falle der Verschmelzung einer GmbH auf ihren Alleingesellschafter weder eine insolvenzrechtliche Überschuldung der Gesellschaft, die (noch) nicht zu einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens geführt hat, noch eine hierdurch möglicherweise entstehende Überschuldung des aufnehmenden Rechtsträgers ein Verschmelzungshindernis darstellt, das zur Versagung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister berechtigen würde.

Praxishinweise: (1) Das Umwandlungsrecht spielt in der allgemeinen Gestaltungspraxis eine zentrale Rolle. Lag bislang aber der Fokus auf der Umwandlung gesunder Unternehmen, um jene etwa besser an die veränderten Umweltbedingungen anzupassen oder um eine Unternehmensnachfolge vorzubereiten, so weckt die Umwandlung angesichts stetig steigender Insolvenzzahlen zunehmend auch als Sanierungsmittel das Interesse der Beteiligten.

(2) So auch im vorliegenden Streitfall, wo eine bilanziell überschuldete GmbH entsprechend den §§ 120 – 122 UmwG auf ihren Alleingesellschafter verschmolzen werden sollte, was das Registergericht, dem die GmbH-Bilanz nach § 17 UmwG vorlag, allerdings zum Anlass nahm, aus ...