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KSR Nr. 2 vom Seite 10

Arbeitszeitkonten für Gesellschafter-Geschäftsführer

Erlass des Ministeriums der Finanzen Saarland zur verdeckten Gewinnausschüttung

Prof. Dr. Jörg H. Ottersbach, Steuerberater, Remagen (Oberwinter)

Reine Arbeitszeitkontenmodelle für Gesellschafter-Geschäftsführer sind regelmäßig als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln. Für Modelle, bei denen Entgeltsansprüche in Zeitguthaben umgewandelt werden, sind die allgemeinen Grundsätze zur verdeckte Gewinnausschüttung, insbesondere der innere und äußere Betriebsvergleich anzuwenden.

Flexible Arbeitszeitmodelle

Um dem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Vorruhestandsregelung zu ermöglichen, werden in der Praxis flexible Arbeitszeitmodelle entwickelt. In einer ersten Ansparphase werden Zeitguthaben angespart, die in einer zweiten Phase dann zu einer Freistellung führen. Die Nähe zur Teilzeitarbeit ist unverkennbar. Die Erlangung von Zeitguthaben kann hierbei erfolgen durch Ansparung von Urlaubstagen u. ä. oder durch einen Verzicht auf Teile des Gehalts, Tantiemen u. ä.

Beurteilungskriterien

Als wichtigste Kriterien für die körperschaftsteuerliche Anerkennung von Arbeitszeitkonten werden herausgestellt, dass einerseits die Organhaftung des Geschäftsführers auch die Freistellungsphase des Geschäftsführers umfasst und andererseits, das Arbeitszeitkontenmodell insolvenzsicher (§ 8a ATG), beispielsweise durch eine an den Geschäftsführer ver...