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BMF-Schreiben zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung im Entwurf veröffentlicht
Das BMF hat den Entwurf eines Schreibens zur Anwendung des § 8a Abs. 6 KStG für eine Verbandsanhörung übersandt. Generell werden von dieser Gesetzespassage nur solche Finanzierungen erfasst, bei denen das Fremdkapital zum Beteiligungserwerb am Grund- oder Stammkapital einer Kapitalgesellschaft (Kapitalbeteiligung) aufgenommen wurde. Absicht der Regelung: Es soll die Verbesserung des Eigenkapitals durch steuerbegünstigte Anteilsverkäufe verhindert werden. Die Vorschrift findet deshalb nur auf solche Anteilserwerbe Anwendung, bei denen der Veräußerer eine Kapitalgesellschaft ist oder der Anteilserwerb beim Erwerber zu einer Verbesserung seines Safe-havens führt.