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Erweiterte Nutzungsmöglichkeiten der Investmentaktiengesellschaft
Warum bereits wenige gesetzliche Anpassungen große Chancen bedeuten würden!
Seit Januar 2004 besteht die Möglichkeit der Gründung einer Investmentaktiengesellschaft, die bei Einhaltung der Berichterstattungs- und Veröffentlichungspflichten des Investmentsteuergesetzes steuerlich transparent ist und sich außerdem stark an das luxemburgische Modell der Societé d`Investissement à Capital Variabel (SICAV) anlehnt. Jedoch scheitert eine vermehrte Nutzung dieses investmentrechtlichen Vehikels derzeit (noch) an gesetzlichen Unzulänglichkeiten. Denn die deutsche Investmentaktiengesellschaft hat einen sehr viel engeren Anwendungsbereich als die SICAV. Daher wird die SICAV derzeit noch als Anlagevehikel vorgezogen. Nachfolgend wird aufgezeigt, wo in der Praxis eine Nachfrage nach der Investmentaktiengesellschaft besteht und wie diese durch die Umsetzung einiger Änderungen des Investmentgesetzes besser genutzt werden könnte.
I. Aktuelle Probleme bei Private Equity Fonds
Das deutsche Recht sieht gegenwärtig zwei sich voneinander stark unterscheidende rechtliche Rahmenstrukturen für Anlagefonds vor. Je nachdem, ob ein breites Publikum oder nur ein kleiner Kreis von Investoren an dem Fonds beteiligt sein soll, kann man...