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Zur Berücksichtigung einer latenten Steuerlast beim Zugewinnausgleich
I. Einführung
Sobald in einem Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens stille Reserven enthalten sind, ist bei seiner Veräußerung oder Überführung in das Privatvermögen die Entstehung eines steuerlichen Gewinns und damit die Belastung mit Ertragsteuern die Folge. Gleiches gilt für die Veräußerung eines ganzen Betriebs, eines Teilbetriebs, eines Mitunternehmer-anteils und für eine (Teil-)Betriebsaufgabe. Problematisch ist, ob und wenn ja, in welcher Höhe, eine derartige Steuerschuld bei solchen familien- und erbrechtlichen Vorgängen zu berücksichtigen ist, bei denen eine Vermögensbewertung zu einem bestimmten Stichtag zu erfolgen hat, eine damit zusammenhängende mögliche Veräußerung oder Entnahme aus dem Betriebsvermögen jedoch - wenn überhaupt - erst nach diesem Stichtag stattfindet. In diesen Fällen ist die Steuerschuld am jeweiligen Bewertungsstichtag zwar rechtlich noch nicht entstanden, ihre Ursache, die Anhäufung stiller Reserven, jedoch dem Zeitraum vor dem jeweiligen Stichtag zuzurechnen. Aus diesem Grund handelt es sich um eine bloße latente Steuerbelastung.
II. Die Unternehmensbewertung im Zugewinnausgleich
Der Gesetzgeber fordert im Erb- und Fam...