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Betriebsveranstaltung als Arbeitslohn bei Überschreiten der Freigrenze
Führt der Arbeitgeber eine Betriebsveranstaltung für seine Arbeitnehmer durch, deren Kosten pro Arbeitnehmer die Freigrenze von 200 DM (ab 1993) und 110 € (ab 2002) übersteigen, so führt dies in vollem Umfang zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Zwar erfolgen Betriebsveranstaltungen grundsätzlich im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers, weil sie den Kontakt der Arbeitnehmer untereinander und damit das Betriebsklima fördern (im Streitfall: ein Ski-Wochenende). Überschreiten die Aufwendungen des Arbeitgebers aber die vom BFH entwickelten und von der Verwaltung übernommenen Freigrenzen, erlangen die Aufwendungen ein derartiges Eigengewicht, dass sie in voller Höhe als Arbeitslohn zu werten sind (vgl. R 72 Abs. 4 Satz 2 LStR 2002).
Mit seinem Urteil vom setzt de...