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Neues zu Lebensversicherungen
Änderungen aufgrund des Alterseinkünftegesetzes
Für Lebensversicherungen, die nach dem abgeschlossen wurden, gelten neue Regelungen. Anders als bei vorher abgeschlossenen Verträgen kann die Auszahlung nicht mehr zu 100 v. H. steuerfrei erfolgen. Sind die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, können jedoch zumindest 50 v. H. der Erträge aus dem Versicherungsvertrag steuerfrei bleiben. Mit einem Schreiben v. hat die Finanzverwaltung sich zu Einzelfragen der neuen Regelung für private Lebensversicherungen und ihrem Anwendungsbereich geäußert.
Lebensversicherungen im Sinne des Alterseinkünftegesetzes
Zu den Lebensversicherungen im Sinne der neuen Regelungen zählen folgende Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall:
Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht (solange nicht die Rentenzahlung gewählt wird),
Kapitalversicherungen mit Sparanteil und
Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung,
wenn sie ein so genanntes biometrisches Risiko (z. B. Unfall, Tod oder das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze) absichern und einen Sparanteil enthalten.
Eine bloße Risikoversicherung, die keinen Sparanteil enthält, gilt nicht als Lebensversicherung in diesem Sinne.