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Aufklärungspflichten bei eingeschränktem Mandat
Aufgrund eines eingeschränkten Mandats müssen Sie als Steuerberater den Mandanten vor steuerlichen Nachteilen, die außerhalb des Mandats drohen, nicht warnen, wenn Sie davon ausgehen dürfen, der Mandant sei anderweitig fachkundig beraten – hier: durch einen Rechtsanwalt (). Leiten Sie daraus, dass Ihr Mandant eine besondere Nachfrage bei Ihnen unterlassen hat, ein Mitverschulden her, müssen Sie darlegen und beweisen, dass die Anfrage unterblieben ist.S. 38