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FG Münster Beschluss v. - 7 K 1707/04 StB EFG 2006 S. 530 Nr. 7

Gesetze: DVStB § 29, GKG § 25 Abs 2 Satz 1 2. Halbsatz, GKG § 13 Abs 1 Satz 1, FGO § 139 Abs 3 Satz 3

Gerichtskosten bei Anfechtung der Steuerberaterprüfung:

Streitwertfestsetzung wegen Bestehens der Steuerberaterprüfung

Leitsatz

1) In einem Finanzgerichtsprozess über das Bestehen der Steuerberaterprüfung ist der Streitwert grundsätzlich mit 25.000 anzusetzen. Dies entspricht den Einkünften, die ein angestellter oder freiberuflich tätiger Steuerberater durchschnittlich im Jahr erzielen kann.

2) Die Überdenkung der Bewertung der Prüfungsleistung durch den Prüfer (§ 29 DVStB) stellt kein "Vorverfahren" dar, aufgrund dessen die Gebühren und Auslagen für einen Bevollmächtigten des Klägers nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO erstattungsfähig wären.

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 530 Nr. 7
RAAAB-75432

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