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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 13 K 34/03

Gesetze: StBerG Fassung: 1975-11-04 § 46 Abs. 2 Nr. 4

Widerruf der Bestellung als Steuerberater

Vermögensverfall und dauerhafte Gefährdung der Auftraggeberinteressen

Leitsatz

1. Von einem Steuerberater, der in Vermögensverfall geraten ist und keinerlei erkennbare und bewertbare Anstrengungen unternimmt, seine Vermögenslage durch Tilgungen und Bemühungen um Tilgungsstreckungen oder Stillhalteabkommen mit den Gläubigern zu stabilisieren, ist eine dauerhafte Gefährdung der Auftraggeberinteressen zu befürchten, weil die mangelnde Bereitschaft, die eigenen Vermögensverhältnisse zu ordnen, jederzeit auch bei der Bearbeitung der steuerlichen Angelegenheiten von Mandanten auftreten kann.

2. Die auf Grund seiner nicht widerlegten Untätigkeit hinsichtlich der eigenen Angelegenheiten begründete Befürchtung der Gefährdung von Mandanteninteressen kann der Steuerberater nicht dadurch ausräumen, dass er sich auf Bescheinigungen seiner Mandanten beruft, wonach diese keinerlei Veranlassung für die Gefährdung ihrer Interessen sehen, die der Berater bisher in vollem Umfang gewahrt habe.

Fundstelle(n):
NAAAB-75416

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