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Doppelbesteuerung | Besteuerungsrecht für Abfindungszahlung
Die Zahlung einer Entschädigung (Abfindung) in Österreich ist im Wohnsitzstaat Deutschland der Einkommensbesteuerung zu unterwerfen, da die Entschädigung nicht für eine konkrete im In- und Ausland ausgeübte Tätigkeit gezahlt worden ist (Niedersächs. , EFG 2005, S. 1948). • Hinweis: Der Kl. war seit dem für zwei österreichische Unternehmen tätig. Nach den Arbeitsverträgen sollte eine Kündigung erstmals zum möglich sein. Die Arbeitgeber lösten die Verträge jedoch bereits zum auf. Der Kl. klagte daraufhin auf Fortzahlung der vereinbarten Gehälter. Im Juni 1995 wurde ein Vergleich geschlossen, nach welchem die Arbeitgeber zu einer Entschädigungszahlung verpflichtet waren. Der Kl. versteuerte die erhaltene Entschädigung in Österreich mit 6 v. H. ...