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Doppelbesteuerung | Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen (Cost of living allowance)
Von einem in den USA ansässigen Arbeitgeber geleisteten „cost of living allowance” führt zu einer Kürzung des Werbungskosten-Abzugs (Niedersächs. , rkr., EFG 2005, S. 1877). • Hinweis: Der Kl. leistete im Streitjahr als Rechtsreferendar seine Wahlstation in New York ab. Neben seinen Referendarsbezügen erhielt er von dem amerikanischen Arbeitgeber sog. „cost of living allowance” (Teuerungszulage, Lebenshaltungskostenzulage) von wöchentlich 300 $. Im Rahmen einer ESt-Erklärung machte er Kosten für die doppelte Haushaltsführung in Deutschland und New York geltend. Die geltend gemachten Kosten wurden vom FA um die vom US-Arbeitgeber geleisteten Zahlungen gekürzt. Hiergegen wandte sich der Kläger. Das FG folgt der Rechtsauffassung des FA. Die geltend ge...