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Ertragsteuerliche Aspekte der Herausverschmelzung deutscher Kapitalgesellschaften
Zahlreiche international agierende Unternehmen weisen einen erheblichen Bedarf an Kooperation und Reorganisation auf. Dieser Bedarf kann außersteuerlich als auch steuerlich induziert sein. Als Beispiel einer außersteuerlich motivierten Reorganisation lässt sich die Bündelung von Geschäftsaktivitäten, insbesondere die Zentralisierung der Produktion, anführen. Eine steuerlich motivierte Reorganisation ist beispielsweise der zwecks Vermeidung der im Rahmen von Gewinnrepatriierungen anfallenden Fünf-Prozent-Besteuerung vollzogene Formwechsel von ausländischen Tochterkapitalgesellschaften einer deutschen Mutterkapitalgesellschaft in Personengesellschaften.
Im internationalen Kontext wird zwischen Hinein- und Herausverschmelzungen unterschieden. Während man unter einer Hineinverschmelzung die Verschmelzung eines ausländischen Rechtsträgers auf einen deutschen Rechtsträger versteht, liegt eine Herausverschmelzung vor, wenn eine deutsche auf eine ausländische Gesellschaft verschmolzen wird.
Dieser Beitrag fokussiert die ertragsteuerlichen Aspekte von Herausverschmelzungen deutscher Kapitalgesellschaften auf ausländische EU-Kapitalgesellschaften.