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FG Hamburg 01.09.2005 VI 69/03, NWB direkt 4/2006 S. 11

Zurückweisung eines Lohnsteuerhilfevereins

Die Zurückweisung eines Lohnsteuerhilfevereins erledigt sich, wenn die Veranlagung für das betreffende Jahr bestandskräftig wird. Eine Hilfeleistung ist i. S. von § 4 Nr. 11b StBerG unzulässig, sobald geringe Gewinneinkünfte oder Verluste erzielt werden.