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FG Hessen 23.05.2005 13 K 1676/04, NWB direkt 4/2006 S. 5

Aufwendungen für Unterbringung in Altersheim

Aufwendungen für die Unterbringung in einem Altersheim sind nur dann als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn der dortige Aufenthalt ausschließlich durch Krankheit veranlasst ist. Ein krankheitsbedingter Umzug in ein Altersheim ist durch Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attestes vor oder in zeitlichem Zusammenhang mit dem Umzug nachzuweisen.