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FG München 29.09.2005 5 K 1508/03, NWB direkt 4/2006 S. 4

Fehlgeschlagene Aufwendungen zum Erwerb einer GmbH-Beteiligung

Fehlgeschlagene Aufwendungen zum Erwerb einer Gesellschaftsbeteiligung sind weder als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch als Betriebsausgaben oder Anschaffungskosten bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb zu berücksichtigen.