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FG Münster  v. - 9 K 5138/02 K EFG 2006 S. 205 Nr. 3

Gesetze: KStG § 8 Abs 2EStG § 20 Abs 1 Nr 1EStG § 20 Abs 3EStG § 15BGB a.F. § 607 AO 1977§ 42 KStG § 8 Abs 1

Körperschaftsteuer:

Finanzunternehmen i.S.d. § 8b KStG

Leitsatz

Die Anwendung des sog. "Leg-ein-Hol-zurück-Verfahrens" ist selbst dann nicht missbräuchlich, wenn ein neu eintretender Vorzugsgesellschafter einen weit über dem Wert liegenden Anschaffungspreis zahlt und im Gegenzug eine - vertraglich abgesicherte - weit überhöhte Vorzugsausschüttung erhält.

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 205 Nr. 3
StuB-Bilanzreport Nr. 13/2006 S. 517
JAAAB-74963

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