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FG München Beschluss v. - 4 V 2666/05 EFG 2006 S. 597 Nr. 8

Gesetze: KraftStG § 5, KraftStG § 6, KraftStG § 7 Nr. 1, InsO § 36 Abs. 1, InsO § 55

Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt) im Insolvenzverfahren

Leitsatz

Der Insolvenzverwalter einer GmbH hat auch für das Halten eines Kfz, das nicht für die Insolvenzmasse genutzt wird, die laufende KraftSt als Masseverbindlichkeit zu entrichten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 597 Nr. 8
HAAAB-74942

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