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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 1 K 328/02

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4EStG § 12 Nr. 1 S. 2

Private Mitveranlassung einer der Persönlichkeitsbildung dienenden, auf den Malediven und in Bangkok stattfindenden Fortbildungsveranstaltung

Leitsatz

Eine der Persönlichkeitsbildung und Kommunikationsfähigkeit dienende, auf den Malediven und in Bangkok stattfindende, nicht speziell auf die betrieblichen Belange des teilnehmenden Unternehmers zugeschnittene Fortbildungsveranstaltung (u.a. mit den Themen „Mantra-Meditation”, dialektisches Überzeugungstraining, Gruppendynamik zur Verbesserung der Fremdwahrnehmung) ist nicht unerheblich privat mitveranlasst, so dass ein Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen ist (§ 12 Nr. 1 Satz 2 EStG).

Fundstelle(n):
QAAAB-74939

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