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Umqualifizierung der einheitlich festgestellten Einkünfte durch das Wohnsitzfinanzamt
Die verbindliche Entscheidung über die Einkünfte eines betrieblich an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft beteiligten Gesellschafters ist sowohl ihrer Art als auch ihrer Höhe nach durch das für die persönliche Besteuerung dieses Gesellschafters zuständige (Wohnsitz-)FA zu treffen (Bezug: § 180 Abs. 1, § 182 Abs. 1 AO 1977).▶NWB RAAAB-56961
▶Praxishinweise: Der Große Senat hat sich mit dieser Entscheidung dem vorlegenden IX. Senat angeschlossen. Die Feststellung bezieht und beschränkt sich auf die auf der Ebene der Gesellschaft/Gemeinschaft verwirklichten Besteuerungstatbestandsmerkmale. Tatbestandsmerkmale, die erst auf der Ebene des Gesellschafters verwirklicht worden sind, haben auf der Ebene der Gesellschaft/Gemeinschaft keinen Einfluss. Diese verfahrensrechtlich beschränkte Feststellungswir...