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Einkommen-/Lohnsteuer | Kein Arbeitslohn bei Sonderzahlungen wegen Wechsels der Zusatzversorgungskasse
Leistet der Arbeitgeber beim Wechsel zu einer anderen umlagefinanzierten Zusatzversorgungskasse Sonderzahlungen, fließt den Arbeitnehmern kein Arbeitslohn zu (Bezug: § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG; § 2 Abs. 2 Nr. 3 LStDV).▶NWB CAAAB-68134
▶Praxishinweise: Anders als in der Entscheidung vom - VI R 32/04 (StuB 2005 S. 983) war im Streitfall nur der Wechsel zu einer anderen – ebenfalls umlagefinanzierten – Zusatzversorgungskasse zu beurteilen. Der BFH verneinte die Annahme von Arbeitslohn, weil die Sonderzahlungen keine neuen Ansprüche der Arbeitnehmer begründeten. Die Zahlungen seien allein durch den Wechsel der Kasse bedingt gewesen und hätten deshalb im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers gelegen. Eine Entlohnung „für” die Arbeitsleistung der Arbeitnehmer habe deshalb nicht vorgelegen.