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BFH 07.09.2005 VIII R 90/04, StuB 23/2005 S. 1025

Einkommensteuer | Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen

Die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG ist auch in den Veranlagungszeiträumen seit 1994 nicht verfassungswidrig (Bezug: § 20 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 6, Nr. 7, Abs. 4, § 24c, § 45d EStG; Art. 3 Abs. 1 GG).NWB DAAAB-69778

Praxishinweise: Der BFH hält uneingeschränkt an seiner zum Veranlagungszeitraum 1993 ergangenen Rechtsprechung fest. Ein verfassungswidriges strukturelles Vollzugsdefizit sei nicht erkennbar, da die Neugestaltung des Erhebungsverfahrens (insbesondere Quellenabzug bzw. Erhöhung des Sparerfreibetrags) die Durchsetzbarkeit des Besteuerungsanspruchs wesentlich verbessert hätten. Auch die in der Folge (1998) erfolgten Nachbesserungen (z. B. Ergänzung des Mitteilungsverfahrens, Einführung von Jahresbescheinigungen) hätten zu einem gesteigerten Entdeckungsrisiko geführ...