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Neufassung des IDW S 1 zur Unternehmensbewertung verabschiedet
Der Hauptfachausschuss des IDW hat am die Neufassung des IDW S 1 „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen” verabschiedet. Neben dem S 1 hat der HFA auch die folgenden Stellungnahmen und Entwürfe verabschiedet oder geändert:
Neufassung von IDW RS HFA 2 zu Einzelfragen zur Anwendung von IFRS,
Anpassung von IDW RS HFA 10 zur Anwendung von IDW S 1 bei der Bewertung von Beteiligungen im handelsrechtlichen Jahresabschluss,
Verabschiedung von IDW RS HFA 16 zu Bewertungen bei der Abbildung von Unternehmenserwerben und bei Werthaltigkeitsprüfungen nach IFRS,
Verabschiedung des Entwurfs von IDW ERS HFA 18 zur Bilanzierung von Anteilen an Personenhandelsgesellschaften,
Verabschiedung von IDW Rechnungslegungshinweisen zu Anhangangaben über das Abschlussprüferhonorar (IDW RH HFA 1.006) und zur Lageberichterstattung in der Fassung des BilReG (IDW RH HFA 1.007),
Anpassung des IDW Prüfungsstandards zur Prüfung des Lageberichts (IDW PS 350) an DRS 15 und DRS 5 sowie die durch das BilReG geänderten Vorschriften des HGB.