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Verrechnung von Anfangsverlusten nur noch im Rahmen der gleichen Beteiligung möglich – Einführung eines § 15b EStG
Ein neuer § 15b EStG soll die Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen bei geschlossenen Investmentfonds erreichen.
Da die Regelung so gestaltet ist, dass die „Steuerschlupflöcher” vollständig geschlossen werden sollen und damit die Verlustverrechnungsbeschränkung umfassend wirksam wird, werden neben den Steuerstundungsmodellen auch mögliche Umgehungsgestaltungen mit einbezogen.
Künftig tritt die steuerliche Entlastung erst dann ein, wenn das einzelne Modell auch Gewinne erwirtschaftet. Damit sind Medien-, Windkraft-, Solarenergie-, Wertpapierhandels-, Leasing- und Videogamefonds erst dann wieder für Anleger lukrativ, wenn sie dem Anleger schnelle positive Renditen in Aussicht stellen können.
I. Einleitung
Nach einer Vorlage des zum Beschluss im Umlaufverfahren durch das Kabinett Schröder sollte ein Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen bei geschlossenen Investmentfonds beschlossen werden. Zu diesem Zweck wird ein neuer § 15b EStG eingefügt und § 2b EStG gestrichen. Somit dürfen künftig solche Verluste nur noch mit späteren positiven Einkünften aus derselben Einkunftsquelle verrechnet we...