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FG Nürnberg 16.08.2005 I 341/2002, NWB direkt 3/2006 S. 7

Herstellung eines Neubaus durch Umbaumaßnahmen

Der Umbau eines 100-jährigen Gebäudes führt nur dann zu Errichtung eines Neubaus, wenn die bestimmenden Gebäudeteile vollständig verschlissen sind oder die neuen Gebäudeteile das Gesamtgebäude bautechnisch geprägt haben.