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Sachurteil trotz kurzfristiger Mandatsniederlegung
Das Gericht kann durch Sachurteil entscheiden, wenn der ordnungsgemäß geladene Bevollmächtigte des Klägers sich nach telefonischer Auskunft seiner Kanzlei auf den Weg zum Gericht begeben, dann aber kurzfristig das Mandat niedergelegt hat und das Gericht, dem kein Nachweis über das Erlöschen des Mandatsverhältnisses vorlag, die mündliche Verhandlung in Abwesenheit des Klägers bzw. eines Klägervertreters durchgeführt hat.