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FG Saarland 16.11.2005 1 K 333/01, NWB 3/2006 S. 19

Einkommensteuer | Vercharterung eines registrierten Schiffes als ausländische Einkünfte

Die Vermietung eines in ein Schiffsregister eingetragenen Schiffes beinhaltet die Vermietung unbeweglichen Vermögens, so dass alleine die Regelung in § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6a EStG zur Anwendung kommt. Liegt dieses Schiff ausschließlich in einem türkischen Hafen, erzielt der Steuerpflichtige nach dem NWB GAAAB-73807 durch die Vercharterung ausländische Einkünfte.